Gesetzliche Risiken in Vermögens-Aufbau wandeln

Seit dem 01.01.1975 verpflichtet der § 1 BetrAVG jeden Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter, eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen.

 

Diese gesetzliche Pflicht erzeugt automatisch Haftungsrisiken– unabhängig davon, ob Sie sich aktiv damit befassen oder das Thema ignorieren.

Maßgeblich ist Ihre unternehmerische Weichenstellung, ob das Kapital Ihrer Mitarbeiter nach außen abfließt oder
als Liquidität in Ihr Unternehmen fließt.


 

Die sechs Stufen der Arbeitgeberhaftung

 

1. Mitarbeiter ohne bAV-Vertrag:

Ohne dokumentierten Verzicht können Mitarbeiter nach dem Ausscheiden rückwirkend Ansprüche geltend machen.
Ein Urteil belegt: Eine Mitarbeiterin erhielt nach 10 Jahren eine Nachzahlung von ca. 16.000 €.

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2. Haftung für Dritte bei Unterdeckung:

Der Arbeitgeber haftet laut Gesetz für die Ergebnisse Dritter (§ 1 BetrAVG). Bei Versicherungen entstehen von Beginn an Unterdeckungen.
Selbst nach 10 Jahren liegen diese oft noch über 30–40 % unter den eingezahlten Beiträgen.

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3. Provisionshaftung für bAV Versicherungen:

Provisionen in bAV-Versicherungen (bis 2,5–4 % der Versicherungssumme) werden laut aktuellen Urteilen treuewidrig aus Mitarbeiterbeiträgen finanziert. Der Arbeitgeber haftet ab Beginn gegenüber den Mitarbeitern für die Provisionen.

 

4. Übernahme von bAV Altverträgen:

Wer bei Neueinstellungen bestehende bAV-Verträge übernimmt, haftet automatisch für bereits entstandene Defizite des vorherigen Arbeitgebers.

 

5. Fehlende bAV Versorgungsordnung:

Ohne rechtssichere „Hausordnung“ können gesetzliche Informationspflichten (14-Tage-Frist) kaum souverän erfüllt werden.

 

6. Ausweis der bAV Unterdeckung in der Bilanz:

Banken fordern den Ausweis von bAV-Unterdeckungen zur Bonitätsprüfung. Fehlende Transparenz belastet das Rating
und gefährdet Kreditverhandlungen.


 

Wandlung der Risiken in Liquidität und Vermögen

Ein eigenes betriebliches Versorgungswerk ermöglicht es, gesetzliche Pflichten in unternehmerische Gestaltungsräume zu überführen.

 

  • Liquidität stärken:

    Beiträge verbleiben im Unternehmen und stehen für die Eigenfinanzierung und Investitionen zur Verfügung.

  • Steuervorteile nutzen:

    Profitieren Sie von der steuerlichen Effizienz in der Ansparphase und nutzen Sie die Entlastungseffekte bei der späteren Auszahlung.

  • Sicherheit maximieren:

    Klare Verhältnisse durch direkte Zusage und PSVaG-Schutz, ohne Abhängigkeit von externen Versicherungsrisiken.

 

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